Allgemeines
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma
Support-Office Höhle - im folgenden "Support-Office
Höhle" genannt - erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage nachfolgender Bedingungen. Mit der
Entgegennahme der Leistung oder Lieferung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Anderen Bedingungen
jeglicher Art, Nebenabreden oder Ergänzungen wird
ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie wurden von
Support-Office Höhle schriftlich bestätigt.
Vertragsabschluß
Alle Leistungen zur Datenrettung werden im gewünschten
Umfang des Dienstleistungsvertrages erbracht. Der
Analyseauftrag gilt als abgeschlossen, wenn er dem
Datenträger unterschrieben beigefügt wurde und von
Support-Office Höhle durch Ausführung der Analyse als
angenommen bestätigt wurde.
Der Datenrettungsauftrag gilt als abgeschlossen, wenn
eine Rückbestätigung der Analyse als
Datenrettungsauftrag per eMail oder Telefax durch den
Kunden erfolgte und Support-Office Höhle den Auftrag
durch Ausführung angenommen hat. Sind die vom Kunden
gewünschten Daten nicht im Dateilisting vorhanden, so
ist der Kunde nicht zur Abnahme der weiteren
Datenrekonstruktion verpflichtet. Hierzu gibt der Kunde
mit dem Auftrag zur Schadensdiagnose bereits die
benötigten Daten namentlich schriftlich an. Sollten
keine Daten durch den Kunden spezifiziert werden, so
gilt das Dateilisting als erfolgreich erbracht, wenn
alle auf dem Datenträger rekonstruierbaren Daten
angeboten werden.
Preise und Termine
Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen sind
dann unverbindlich, wenn unvorhersehbare Preisänderungen
durch Drittanbieter oder unvorhersehbare Mehrarbeit,
Ersatzteilbeschaffung oder zeitliche Verzögerung in der
Auslesung bei Leistungen zur Datenrettung eingetreten
sind.
Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne
Gewähr für die Transportzeiten der jeweils beauftragten
Spedition. Für Lieferverzögerungen unserer
Vorlieferanten haften wir nicht, es sei denn, wir hätten
schuldhaft mögliche und zumutbare Maßnahmen zur
Vertragserfüllung unterlassen. Alle Preise verstehen
sich zuzüglich der gesetzl. MwSt. zuzüglich Kosten für
Verpackung und Transport, auf Wunsch mit
Frachtversicherung ab Kassel. Die Frachtkosten für
Datenträger belaufen sich auf € 18,00 in
Deutschland sowie € 23,00 in alle anderen EU-Länder event. zuzügl.
Nachnahme. Die Datenträger sind bis € 511,-- versichert,
eine höhere oder sonstige Versicherung erfolgt nur auf
ausdrückliche und schriftliche Order des Kunden. Mit
Übergabe der Datenträger an den jeweiligen
Transportunternehmer geht die Gefahr auf den Kunden
über. Support-Office Höhle ist nicht für die
Organisation, Bezahlung und Verpackung und des Transport
des avisierten Datenträgers zum Support-Office Höhle
verantwortlich. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr,
Aussperrung oder unverschuldete andere Ereignisse
verändern vereinbarte Termine oder Fristen um die Dauer
der Störung.
Gegenstand der Leistungen
Die von Support-Office Höhle angebotenen Leistungen
unterteilen sich in kostenlose Erstanalyse und
Datenrettung, sowie danach in Reinraumanalyse bzw,
Reinraumdatenrettung. Die Erstanalyse wird innerhalb
eines Arbeitstages (Mo.-Sa.) durchgeführt, sofern nicht
anders angeboten, und beginnt, sobald der Datenträger
bei Support-Office Höhle eintrifft. Die Bearbeitung
erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs,
sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen
wurden. Das Ergebnis der Analyse teilt Support-Office
Höhle dem Auftraggeber umgehend mit und beinhaltet nach
Ansicht von Support-Office Höhle Informationen über Art
und Ausmaß des Datenschadens, über die Möglichkeit einer
Datenwiederherstellung und dem notwendigen Zeit- bzw.
Kostenaufwand der Rekonstruktion. Alle Angaben basieren
auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sofern eine
Datenrettung seitens des Auftraggebers durch
Auftragserteilung gewünscht wird, nimmt Support-Office
Höhle durch Ausführung auf Grundlage dieser AGB die
Auftragserteilung an. Mit Mitteilung des
Datenrettungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit
der Höhe der Vergütung zuzüglich evtl. anfallender
Nebenkosten (Übertragung auf CD/DVD/Festplatte etc.)
einverstanden.
Sollten bei Analyse oder Datenrettung unvorhergesehene
Probleme, einhergehend mit einer Änderung an Zeit- und
Kostenaufwand eintreten, so teilt dies Support-Office
Höhle unverzüglich dem Auftraggeber mit. Sollte der
Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so wird
Support-Office Höhle davon unverzüglich unterrichtet.
Andernfalls darf Support-Office Höhle davon ausgehen,
dass der Auftraggeber mit den Änderungen einverstanden
ist. Support-Office Höhle darf bei Bedarf auch ohne
vorherige Zustimmung des Kunden Aufträge arbeitsteilig
an geprüfte und zugelassene EDV-Unternehmen übertragen.
Gewährleistung
Support-Office Höhle übernimmt weder ausdrücklich noch
stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung
aller Daten oder Teile davon, ebenso nicht wegen des
unterschiedlichen Grades an Vorschädigung für die
Vollständigkeit oder volle Funktionsfähigkeit, oder
dafür, ob alle durch Support-Office Höhle
wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von
Nutzen sind. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform und
sind innerhalb 7 Tagen nach Datenzustellung mitzuteilen.
Sofern keine Beanstandung erfolgt, betrachtet
Support-Office Höhle die Leistung als ordnungsgemäß
erbracht.
Kündigung
Wird der Analyse- und/oder Datenrettungsauftrag aus
wichtigem Grunde von einem der beiden Vertragspartner
gekündigt, kann Support-Office Höhle seine bisher
erfolgten Leistungen in Rechnung stellen. Im übrigen
findet § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung.
Haftung
Support-Office Höhle haftet in keinem Fall für
unmittelbare oder mittelbare Schäden, bzw. Folgeschäden,
es sei denn, sie wären vorsätzlich oder grob fahrlässig
durch Support-Office Höhle bzw. andere Personen, oder
deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
verursacht worden, desgleichen nicht für entgangenen
Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder den Verlust
von Daten, Software, Information oder Beschädigung von
Datenträgern.
Aufbewahrung von Datenträgern
Zur Rekonstruktion zugesandte Datenträger werden nach
Versand der Datenrettung an den Kunden, wenn möglich,
innerhalb 14 Tagen zurückgesandt, oder dann, wenn der
Kunde bereits nach Erhalt seiner Rekonstruktion
Support-Office Höhle eine Löscherlaubnis seiner Daten
vom Server mitgeteilt hat. Bei Datenträgern, die
innerhalb eines Monats nicht mehr zurück verlangt werden
oder die Annahme der Rücksendung durch den Kunden
verweigert wurde, wird ein stillschweigendes
Einverständnis des Kunden zur unwiderruflichen
Entsorgung angenommen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Leistungen
das Eigentum vor, bis der Kunde den Liefer- oder
Leistungsgegenstand einschließlich aller Zusatz- und
Nebenkosten bezahlt hat, bei Kaufleuten, bis sämtliche
Forderungen gegen ihn getilgt sind.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche Kosten sind im Voraus zu entrichten. Die
Zustellung von Datenrekonstruktionen erfolgt gegen
Vorkasse. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung für von Support-Office Höhle
erbrachte Dienstleistungen verpflichtet, nicht für das
Eintreten eines Erfolgs. Sämtliche Zahlungen werden auf
die älteste Schuld angerechnet. Eine Zahlung ist dann
erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von
Support-Office Höhle gut geschrieben worden ist.
Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Im Falle des
Zahlungsverzugs sind Zinsen von 2% monatlich zu zahlen,
die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
vorbehalten.
Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im
Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und
verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich
behandelt, unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht
oder nicht für auftragsfremde Zwecke verwendet oder
weiter geleitet. Daten im Rahmen von
Datenrettungsmaßnahmen werden nur für die Rückgewinnung
zwischengespeichert, nach erfolgter
Datenrettungsmaßnahme ohne Mängelanzeige des
Auftraggebers nach 14 Tagen von den Datenservern
gelöscht.
Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien
unterliegen deutschem Recht. Für alle Parteien gilt der
Gerichtsstand Amtsgericht Kassel.
Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestandteile bleibt die
Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der
unwirksamen Klausel soll eine Regelung eintreten, die
dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und
wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: März 2010 |