Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeines

Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma Support-Office Höhle – im folgenden „Support-Office Höhle“ genannt – erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen. Mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderen Bedingungen jeglicher Art, Nebenabreden oder Ergänzungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie wurden von Support-Office Höhle schriftlich bestätigt.

Vertragsabschluß

Alle Leistungen zur Datenrettung werden im gewünschten Umfang des Dienstleistungsvertrages erbracht. Der Analyseauftrag gilt als abgeschlossen, wenn er dem Datenträger unterschrieben beigefügt wurde und von Support-Office Höhle durch Ausführung der Analyse als angenommen bestätigt wurde.
Der Datenrettungsauftrag gilt als abgeschlossen, wenn eine Rückbestätigung der Analyse als Datenrettungsauftrag per eMail oder Telefax durch den Kunden erfolgte und Support-Office Höhle den Auftrag durch Ausführung angenommen hat. Sind die vom Kunden gewünschten Daten nicht im Dateilisting vorhanden, so ist der Kunde nicht zur Abnahme der weiteren Datenrekonstruktion verpflichtet. Hierzu gibt der Kunde mit dem Auftrag zur Schadensdiagnose bereits die benötigten Daten namentlich schriftlich an. Sollten keine Daten durch den Kunden spezifiziert werden, so gilt das Dateilisting als erfolgreich erbracht, wenn alle auf dem Datenträger rekonstruierbaren Daten angeboten werden.

Preise und Termine ( alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzl. MwSt. )

Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen sind dann unverbindlich, wenn unvorhersehbare Preisänderungen durch Drittanbieter oder unvorhersehbare Mehrarbeit, Ersatzteilbeschaffung oder zeitliche Verzögerung in der Auslesung bei Leistungen zur Datenrettung eingetreten sind.
Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Transportzeiten der jeweils beauftragten Spedition. Für Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten haften wir nicht, es sei denn, wir hätten schuldhaft mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Vertragserfüllung unterlassen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzl. MwSt. zuzüglich Kosten für Verpackung und Transport, auf Wunsch mit Frachtversicherung ab Kassel. Die Frachtkosten für Datenträger belaufen sich auf € 25,00 in Deutschland sowie € 30,00 in alle anderen EU-Länder event. zuzügl. Nachnahme. Die Datenträger sind bis € 511,– versichert, eine höhere oder sonstige Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliche und schriftliche Order des Kunden. Support-Office Höhle ist nicht für die Organisation, Bezahlung und Verpackung und des Transport des avisierten Datenträgers zum Support-Office Höhle verantwortlich. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Aussperrung oder unverschuldete andere Ereignisse verändern vereinbarte Termine oder Fristen um die Dauer der Störung. Wurde ein Auftrag durch Support-Office Höhle ordnungsgemäß abgeschlossen und fertig gestellt, erheben wir im Falle eines Zahlungsverzuges ein Entgelt für die sicherer Aufbewahrung der Kundendaten bzw. der dazu gehörigen Hardware in unserem Tresor von monatlich 60,- €, fällig ab dem ursprünglichen Rechnungsdatum.

Gegenstand der Leistungen

Die von Support-Office Höhle angebotenen Leistungen unterteilen sich in kostenlose Erstanalyse und Datenrettung, sowie danach in Reinraumanalyse bzw, Reinraumdatenrettung. Die Erstanalyse wird innerhalb eines Arbeitstages (Mo.-Sa.) durchgeführt, sofern nicht anders angeboten, und beginnt, sobald der Datenträger bei Support-Office Höhle eintrifft. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Das Ergebnis der Analyse teilt Support-Office Höhle dem Auftraggeber umgehend mit und beinhaltet nach Ansicht von Support-Office Höhle Informationen über Art und Ausmaß des Datenschadens, über die Möglichkeit einer Datenwiederherstellung und dem notwendigen Zeit- bzw. Kostenaufwand der Rekonstruktion.

Auch trotz höchster Sicherheitsstandards und sachgemäßer Bearbeitung besteht bei der Erstanalyse das Risiko des teilweisen oder völligen Verlust von noch vorhandenen Daten. Zudem ist es möglich, das Datenträger sowie die darauf gespeicherten Information/Daten, auf Grund ihrer Vorbeschädigungen beim Analyseprozess teilweise oder ganz zerstört werden können. Es besteht das Risiko, das die uns zur Analyse überlassene Hardware in Abhängigkeit der notwendigen Bearbeitungsschritte eventuell danach unbrauchbar, beschädigt oder auch ganz zerstört werden kann.

Alle Angaben basieren auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sofern eine Datenrettung seitens des Auftraggebers durch Auftragserteilung gewünscht wird, nimmt Support-Office Höhle durch Ausführung auf Grundlage dieser AGB die Auftragserteilung an. Mit Mitteilung des Datenrettungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit der Höhe der Vergütung zuzüglich evtl. anfallender Nebenkosten (Übertragung auf CD/DVD/Festplatte etc.) einverstanden.
Sollten bei Analyse oder Datenrettung unvorhergesehene Probleme, einhergehend mit einer Änderung an Zeit- und Kostenaufwand eintreten, so teilt dies Support-Office Höhle unverzüglich dem Auftraggeber mit. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so wird Support-Office Höhle davon unverzüglich unterrichtet. Andernfalls darf Support-Office Höhle davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit den Änderungen einverstanden ist. Support-Office Höhle darf bei Bedarf auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden Aufträge arbeitsteilig an geprüfte und zugelassene EDV-Unternehmen übertragen.

Gewährleistung

Support-Office Höhle übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teile davon, ebenso nicht wegen des unterschiedlichen Grades an Vorschädigung für die Vollständigkeit oder volle Funktionsfähigkeit, oder dafür, ob alle durch Support-Office Höhle wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb 7 Tagen nach Datenzustellung mitzuteilen. Sofern keine Beanstandung erfolgt, betrachtet Support-Office Höhle die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.

Kündigung

Wird der Analyse- und/oder Datenrettungsauftrag aus wichtigem Grunde von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, kann Support-Office Höhle seine bisher erfolgten Leistungen in Rechnung stellen. Im übrigen findet § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung.

Haftung / Gefahrtragung

Die im Rahmen des Bearbeitungs- / Datenrettungsprozesses liegende Transportgefahr bzw. die Gefahr des zufälligen Untergangs von Datenträgern geht mit Übergabe der Datenträger an den jeweiligen Transportunternehmer auf den Kunden über. Support-Office Höhle haftet für verlorene Datenträger nur bis zur Höhe des Materialwertes des Datenträgers, maximal bis 511,- €. Versichert ist hierbei der Materialwert des Transportgutes (des Datenträgers), nicht jedoch der Wert der Daten (ideeller Wert).
Support-Office Höhle haftet in keinem Fall für unmittelbare oder mittelbare Schäden, bzw. Folgeschäden, es sei denn, sie wären vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Support-Office Höhle bzw. andere Personen, oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden, desgleichen nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder den Verlust von Daten, Software, Information oder Beschädigung von Datenträgern. Wir übernehmen nicht die Verantwortung für Schäden an eingelieferten Datenträger, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Datenträgers verursacht werden und die wir durch eine einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen können, es sei denn, Support-Office Höhle trifft ein Verschulden. Ferner übernehmen wir für Fehlerbehandlungen, die wir aufgrund unrichtiger oder lückenhafter Informationen vornehmen, keine Haftung.

Aufbewahrung von Datenträgern

Zur Rekonstruktion zugesandte Datenträger werden nach Versand der Datenrettung an den Kunden, wenn möglich, innerhalb 14 Tagen zurückgesandt, oder dann, wenn der Kunde bereits nach Erhalt seiner Rekonstruktion Support-Office Höhle eine Löscherlaubnis seiner Daten vom Server mitgeteilt hat. Bei Datenträgern, die innerhalb eines Monats nicht mehr zurück verlangt werden oder die Annahme der Rücksendung durch den Kunden verweigert wurde, wird ein stillschweigendes Einverständnis des Kunden zur unwiderruflichen Entsorgung angenommen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Leistungen das Eigentum vor, bis der Kunde den Liefer- oder Leistungsgegenstand einschließlich aller Zusatz- und Nebenkosten bezahlt hat, bei Kaufleuten, bis sämtliche Forderungen gegen ihn getilgt sind.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Kosten sind im Voraus zu entrichten. Die Zustellung von Datenrekonstruktionen erfolgt gegen Vorkasse. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für von Support-Office Höhle erbrachte Dienstleistungen verpflichtet, nicht für das Eintreten eines Erfolgs. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von Support-Office Höhle gut geschrieben worden ist. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Zinsen von 2% monatlich zu zahlen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht oder nicht für auftragsfremde Zwecke verwendet oder weiter geleitet. Daten im Rahmen von Datenrettungsmaßnahmen werden nur für die Rückgewinnung zwischengespeichert, nach erfolgter Datenrettungsmaßnahme ohne Mängelanzeige des Auftraggebers nach 14 Tagen von den Datenservern gelöscht. Im Übrigen gilt hier die Datenschutz Grundverordnung.

Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Für alle Parteien gilt der Gerichtsstand Amtsgericht Kassel.

Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestandteile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung eintreten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2023

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